Provisorische Einengung der Mindener Straße startet.
Am kommenden Montag starten die Stadtwerke mit der provisorischen Einengung der Mindener Straße. Ziel ist es, den Verkehr zwischen dem Abzweig „Alter Rehmer Weg“ und der Zufahrt des Werre-Parks auf je eine Spur zu beschränken. Dazu wird die jeweils linke Spur abgesperrt. „Wir setzen damit einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2019 um“, erläutert der Technische Beigeordnete Thomas Lüer den Hintergrund.
Ziel soll es sein, die Ortsdurchfahrt für LKWs und andere Fahrzeuge auf der Durchreise (Durchgangsverkehr) unattraktiv zu machen. „Dem überörtlichen Verkehr muss klar werden, dass die Nordumgehung an Bad Oeynhausen vorbei die zeitlich bessere Alternative ist“, fasst der Beigeordnete den Hintergrund des damaligen Ratsbeschlusses zusammen. Auf eine erste Ausschreibung der Arbeiten hin hatte es kein Gebot einer auf das Installieren von Absperrungen spezialisierten Firma gegeben. „Deshalb haben wir uns entschieden, den Auftrag an die Stadtwerke zu vergeben, die die Absperrungen nun installieren.“
Dass die Einengung der Mindener Straße zwischen dem Alten Rehmer Weg und dem Werrepark angesichts der Sperrung der Bahnunterführung der Steinstraße zu Problemen führt, scheint unwahrscheinlich. „Nach unseren Verkehrszahlen ist der Bereich zwischen der Steinstraße und der Herforder Straße in der Ortsdurchfahrt der neuralgische Punkt. Und der bleibt zunächst unverändert in beide Richtungen zweispurig“, sagt Lüer und ergänzt: „Viele Autofahrer aus dem Norden nutzen mittlerweile auch die Nordumgehung von Bad Oeynhausen Nord bis zur Vlothoer Straße um dann von dort aus Ziele im Westen oder Nordwesten der Stadt anzusteuern.“ Für die Stadt sei es deshalb vertretbar, den Teilbereich der Ortsfahrt provisorisch einspurig zu gestalten. Tatsächlich sei die Stadt auch nur in diesem Bereich Straßenbaulastträger und könne so etwas nur hier selber gestalten. „Wir nutzen es als Chance bereits vorab zu zeigen, dass das Ziel des Rückbaus der Mindener Straße mit dem RS 3 zu der bereits beschlossenen einspurigen Ortsdurchfahrt machbar ist. Die Straßenverkehrsbehörde behält sich weiterhin vor, bei Bedarf auf verkehrliche Veränderungen zu reagieren“.